Anlageobjekte
Ein Alleinauftrag oder Makleralleinauftrag.
sichert dem Makler den alleinigen Auftrag zum Immobilienangebot zu. Mit einem solchen Auftrag wird sichergestellt, dass kein weiterer Makler mit der Vermittlung dieser Immobilie beauftragt wird, sondern dass dieser Makler den ein Alleinauftrag oder Exklusivauftrag erhält. Vertraglich lässt sich dabei sogar regeln, ob der Verkäufer selbst noch das Recht behält, die Immobilie unabhängig vom Makler anzubieten und zu verkaufen, oder ob er auch dieses Recht dem Makler abtritt.
Die Vorteile für den Makler liegen klar auf der Hand. Er hat den Auftrag exklusiv erteilt bekommen und muss nicht befürchten, dass ein Konkurrent den Zuschlag erhält. Auch für den Anbieter hat ein Alleinauftrag Vorteile. Indem man den Makler alleine auf das Objekt ansetzt, wird dieser alles daransetzen, das Objekt zu verkaufen, schließlich hängt seine Provision davon ab.
Sollte sich ein Käufer bieten, den ein anderer Makler an der Hand hat, darf diesem das Objekt nicht angeboten werden. Beim qualifizierten Alleinauftrag darf der Verkäufer noch nicht einmal privat die Immobilie verkaufen.